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Schlossstraße 1
34516 Vöhl

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Starkregenrisikomanagement der Nationalparkgemeinde Vöhl

Die Auswirkungen von Extremwetterereignissen wie Sturzfluten und Hochwasser waren in den letzten Jahren auch im Gebiet der Gemeinde Vöhl spürbar. Auf Grund des Klimawandels ist zu erwarten, dass die Intensität und Häufigkeit von Extremwetterereignissen in Folge von Starkregenereignissen zunehmen werden.

Charakteristisch für ein Starkregenereignis sind hohe Niederschlagsintensitäten bei einer meist geringen Niederschlagsdauer. Oftmals handelt es sich dabei um Starkregenzellen mit einer nur kleinräumigen Ausdehnung. Daher ist üblicherweise nicht das gesamte Gemeindegebiet von einem Starkregenereignis betroffen, sondern vielmehr einzelne Ortsteile. Die Folgen sind häufig überflutete Straßen und Grundstücke, vollgelaufene Keller sowie ein sprunghaftes Ansteigen des Wasserspiegels in den kleineren Gewässern und eine Überlastung des Kanalnetzes.

Um die Gefahr aufgrund starkregenbedingter Überflutungen und die notwendigen Vorsorgemaßnahmen zu erfassen, zu reduzieren oder sogar vorzubeugen, hat die Gemeinde Vöhl in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Weidling ein kommunales Starkregenrisikomanagement erstellt.

Die Erstellung der Starkregengefahrenkarten wurde durch Zuwendungen des Landes Hessen gefördert. Grundlage für die Förderung war die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Maßnahmen zur Starkregenvorsorge können jedoch nicht allein von der Gemeinde Vöhl getragen und umgesetzt werden. Die Starkregenvorsorge stellt eine kommunale Querschnittsaufgabe dar, die einen intensiven Austausch zwischen allen beteiligten Akteuren, wie politische Entscheidungsträger, kommunale Fachämter, forst- und landwirtschaftliche Akteure, Fachplaner, Grundstückseigentümer, betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie die Rettungs- und Einsatzkräfte und der Feuerwehr, erfordert. Die Informationsvorsorge stellt daher das zentrale Element des Handlungskonzeptes im Rahmen des Starkregenrisikomanagements dar.

Wichtig dabei ist eine einfache und verständliche Kommunikation der Gefahrenlage und eine Bereitstellung von Informationen darüber, wie mit der daraus resultierenden Gefährdung umzugehen ist.

 

Definition Starkregen

Von Starkregen spricht man bei großen Mengen Niederschlag in einem kurzen Zeitfenster. Solche Ereignisse zeichnen sich durch eine geringe räumliche Ausdehnung, besonders kurze Entstehungszeiträume und eine kurze Dauer aus.

Starkregen tritt insbesondere im Sommerhalbjahr (Mai-September) auf. Das hängt damit zusammen, dass warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte Luft. An heißen Tagen können durch die Verdunstung massive Quellwolken (Cumulus) entstehen. Treffen diese mit kalter Luft zusammen, kondensiert die Feuchtigkeit schlagartig und es kommt zu unwetterartigen Niederschlägen. Starkregen kann in verschiedene Kategorien eingeteilt und mit unterschiedlichen Starkregenindizes versehen werden.

Starkregenindex

Starkregenindex

Der Starkregenindex soll die Bewertung von Starkregenereignissen über die Intensität des Niederschlages vereinfachen und verständlicher darstellen. Dafür wurden Regenereignisse in 12 Stufen, sogenannte Starkregenindizes zwischen 1 und 12, eingeteilt. Während der Index 1 einen „normalen“ Starkregen beschreibt, der in den Sommermonaten häufiger fällt, beschreibt der Index 12 ein extremen Starkregen, der sehr selten fällt.

Das Gefahrenrisiko steigt, je intensiver es regnet. Je intensiver der Regen, desto höher die Kennzahlen des Starkregenindex. Der Starkregenindex ist mit den bekannten Richterskalen zur Messung der Stärke von Erdbeben oder der Beaufortskala zur Klassifikation der Windstärken vergleichbar.

 

Was wurde in der Gemeinde Vöhl untersucht?

Untersucht und simuliert wurden für das Gebiet der Gemeinde Vöhl drei Szenarien:

 

Szenario 1:

43,2 mm Niederschlag innerhalb von 60 Minuten 

statistische Eintrittswahrscheinlichkeit: alle 100 Jahre

SRI-Index 7 (außergewöhnlicher Starkregen)

Szenario 2:

90 mm Niederschlag innerhalb von 60 Minuten 

statistische Eintrittswahrscheinlichkeit: größer 100 Jahre

SRI-Index größer 8 (extremer Starkregen)

Zum Vergleich:

Beim Dezemberhochwasser 2023, insbesondere im Ortsteil Vöhl und Basdorf, wurde ein Niederschlag von 38,6 mm in 9 Stunden gemessen. Somit stellt dieses Hochwasser auf dem SRI-Index lediglich einen Starkregen der Stufe 2 dar.

 Starkregenkategorie

 

Wie sieht so eine Simulation aus?

Das 3-D Geländemodell der Gemeinde wurde mit dem jeweiligen Szenario “beregnet”.

Die Simulationen für ein statistisch alle 30 Jahre (30a) und 100 Jahre (100a) auftretendes Starkregenereignis können hier abgerufen werden:

Einzugsgebiet 01 – Dorfitter / Obernburg / Hof Lauterbach

                                    30a Starkregenereignis                 100a Starkregenereignis

Einzugsgebiet 02 – Thalitter / Marienhagen

                                    30a Starkregenereignis                 100a Starkregenereignis

Einzugsgebiet 03 – Vöhl

                                    30a Starkregenereignis                 100a Starkregenereignis

Einzugsgebiet 04 – Basdorf

                                    30a Starkregenereignis                 100a Starkregenereignis

Einzugsgebiet 05 – Herzhausen

                                    30a Starkregenereignis                 100a Starkregenereignis

Einzugsgebiet 06 – Kirchlotheim / Harbshausen

                                    30a Starkregenereignis                 100a Starkregenereignis

Einzugsgebiet 07 – Asel

                                    30a Starkregenereignis                 100a Starkregenereignis

Einzugsgebiet 08 – Buchenberg

                                    30a Starkregenereignis                 100a Starkregenereignis

Einzugsgebiet 09 – Schmittlotheim

                                    30a Starkregenereignis                 100a Starkregenereignis

Einzugsgebiet 10 – Ederbringhausen / Oberorke / Niederorke

                                    30a Starkregenereignis                 100a Starkregenereignis

 

Was wurde aus der Simulation abgeleitet?

Aus der Simulation wurden Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten abgeleitet.

Anhand der gewonnenen Daten und der Gebäudenutzung wurde im Rahmen einer Risikoanalyse die Gefährdung für einzelne Gebäude ermittelt und in einer Karte dargestellt. Dies erfolgte für Starkregen mit 30a, 100a sowie einem Niederschlag mit 90mm in 60 Minuten.

Nachfolgend sind die Starkregengefahrenkarten für ein statistisch alle 100 Jahre auftretendes Starkregenereignis abrufbar:

Einzugsgebiet 01 – Dorfitter / Obernburg / Hof Lauterbach

                                    100a Starkregengefahrenkarte

Einzugsgebiet 02 – Thalitter / Marienhagen

                                    100a Starkregengefahrenkarte

Einzugsgebiet 03 – Vöhl

                                    100a Starkregengefahrenkarte

Einzugsgebiet 04 – Basdorf

                                    100a Starkregengefahrenkarte

Einzugsgebiet 05 – Herzhausen

                                    100a Starkregengefahrenkarte

Einzugsgebiet 06 – Kirchlotheim / Harbshausen

                                    100a Starkregengefahrenkarte

Einzugsgebiet 07 – Asel

                                    100a Starkregengefahrenkarte

Einzugsgebiet 08 – Buchenberg

                                    100a Starkregengefahrenkarte

Einzugsgebiet 09 – Schmittlotheim

                                    100a Starkregengefahrenkarte

Einzugsgebiet 10 – Ederbringhausen / Oberorke / Niederorke

                                    100a Starkregengefahrenkarte

Weiterführende Unterlagen und Informationen können beim Bauamt der Gemeinde Vöhl schriftlich oder telefonisch angefragt werden. Für Fragen steht Ihnen Bauamtsleiter Volker Denhof gern zur Verfügung.

Den Erläuterungsbericht zu den Starkregengefahrenkarten des Ingenieurbüros Weidling GmbH, erhalten Sie hier zum Download.

Es ist zudem vorgesehen, die Starkregengefahrenkarten im Geoserver des Landkreises Waldeck-Frankenberg zu veröffentlichen.

 

Warum ist mein Gebäude in der Starkregengefahrenkarte farblich gekennzeichnet?

Eine farbliche Kennzeichnung eines Gebäudes beschreibt die Gefahr einer Überflutung im Starkregenfall. Das Risiko wurde dabei in mäßig (gelb), orange (hoch) und rot (sehr hoch) eingeteilt. Gerade bei einer farblichen Kennzeichnung sollte man als Eigentümer genauer hinschauen, wo evtl. ein Problem liegen könnte.

StarkregenVoehl

Generell gilt:

Aufgrund der topografischen Gegebenheiten im Gebiet der Gemeinde Vöhl kann ein Gebäude in Hanglage oder in Tiefpunkten im Gelände durch schnell abfließendes Oberflächenwasser in großen Mengen genauso gefährdet sein wie ein Gebäude an einem Gewässer, welches Hochwasser führt. Im Sommer können ausgetrocknete Böden das Oberflächenwasser nur schlecht aufnehmen. Gleiches gilt für langanhaltende vorhergehende Niederschläge, welche den Boden sättigen, so dass dieser kein zusätzliches Wasser bei Starkregen mehr aufnehmen kann.

Hinzu kommt, dass große Mengen an plötzlich auftretendem Oberflächenwasser durch die Grundstücksentwässerung und die gemeindliche Kanalisation nicht abgeleitet werden können. Kanäle können nicht für alle auftretenden Regenereignisse dimensioniert werden (Rückstau aus dem Kanalnetz). Auch ein Versagen lokaler Grundstücksentwässerungsanlagen durch mangelnde Wartung (Verstopfung/Undichtigkeit Fallrohr) oder ungünstige Rahmenbedingungen kann zu starkregenbedingten Überflutungen führen.

Auch im öffentlichen Bereich kann das Oberflächenwasser möglicherweise nicht in die Kanalisation abgeführt werden. Straßeneinläufe können durch Schmutz verstopft bzw. durch bauliche Einrichtungen oder abgelagertes Schwemmgut inaktiv sein. Dies führt dazu, dass das Oberflächenwasser sich einen neuen Weg sucht.

Wie kann ich mich schützen?

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt oder eine Wohnung gemietet hat, trägt (Mit-) Verantwortung, in Eigenvorsorge Maßnahmen zum Schutz vor Überflutungen und Überschwemmungen vorzunehmen.

Um Gebäude und Grundstücke vor zufließendem Oberflächenwasser und drückendem Grundwasser sowie einem möglichen Rückstau aus dem Kanalnetz zu schützen, gibt es verschiedene Objektschutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen nicht als Einzel- sondern als Kombinationsmaßnahmen verstanden werden.

Als mögliche Objektschutzmaßnahmen eignen sich beispielsweise:

  • Konstruktive Erhöhung von Eingängen und Lichtschächten
  • Rückstausicherung im Kanalanschluss
  • Druckwasserdichte Fenster und Türen
  • Automatische Klappschotts und Schutztore
  • Vorhalten von Sandsäcken bzw. Dammbalkensysteme
  • Wasserdichte Auf- oder Einsatzelemente für Lichtschächte

Für eine objektbezogene Überflutungsvorsorge bei Starkregenereignissen wird an dieser Stelle auf bereits bestehende Leitfäden und Informationsmaterialien verwiesen. Es stehen verschiedene Broschüren, Flyer und Handbücher zum Thema Starkregenvorsorge und Verhalten bei Starkregen zum Herunterladen im Internet zur Verfügung:

Zudem kann auf Beratungsangebote der Verbraucherzentrale e.V. zur Starkregenvorsorge hingewiesen werden:

Was unternimmt die Gemeinde Vöhl?

Die Gemeinde Vöhl hat in der Vergangenheit bereits Maßnahmen im Gemeindegebiet sowohl zur Starkregen- als auch zur Hochwasservorsorge (z.B. Renaturierungen) umgesetzt. 

Weitere bauliche Maßnahmen, insbesondere in den besonders betroffenen Ortsteilen, sollen geplant und in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Hierbei sind jedoch noch viele offene Fragen (z.B. Finanzierung, Naturschutz, Grunderwerb usw.) zu klären. 

Neben den baulichen Maßnahmen ist zukünftig geplant:

  • Notablaufpläne in Absprache mit den Feuerwehren der Vöhler Ortsteile erstellen
  • betroffene Regeneinläufe häufiger reinigen
  • Banketten an gemeindlichen Wirtschaftswegen regelmäßiger abschieben
  • bei Bedarf Hochbordsteine und zusätzliche Straßenabläufe einbauen
  • mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, der Landwirtschaftskammer und anliegenden Landwirten Vorschläge hinsichtlich Fruchtfolge und der Anlage von Schutzstreifen zu erörtern
  • mit dem Landkreis und Hessen-Mobil Abstimmungen hinsichtlich zusätzlicher Entwässerungseinrichtungen in den betroffenen Bereichen erarbeiten

Außerdem werden die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements

  • zukünftig bei gemeindlichen Bauleitplanungen zu Grunde gelegt
  • bei der Planung öffentlicher Verkehrsanlagen und Plätze berücksichtigt
  • bei der Planung und Sanierung von Entwässerungsanlagen einbezogen

Welche Warndienste existieren bereits?

Warndienste

 

NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App): Offizielle App des BBK, Bietet Wetter-warnungen des DWD, Hochwasserwarnungen und allgemeine Notfalltipps

BIWAPP (Bürger Info & Warn App): Kostenlose App, die Katastrophenmeldungen für ausgewählte Orte direkt sendet

KATWARN: Warn- und Informationssystem, das besonders für zielgenaue Informationen ausgelegt ist

WarnWetter-App: App des Deutschen Wetterdienstes (DWD), spezialisiert auf Wetterereignisse

Ein effizientes Krisenmanagement beruht auf einer frühzeitigen Warnung der betroffenen Akteure vor einem Starkregenereignis. Es empfiehlt sich daher, Unwetterwarndienste zur Warnung vor Starkregen zu nutzen, um organisatorische und betriebliche Vorsorgemaßnahmen, die noch unmittelbar vor einem Starkregen durchgeführt werden können, einzuleiten.

Neben den zuvor genannten kostenlosen Warndiensten stehen auch kostenpflichtige Angebote privater Dienstleister zur Auswahl.

Allgemeine Sorgfaltspflichten nach § 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz, WHG)

(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden,

  • um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
  • eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
  • die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
  • eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen