Schredderplatz Vöhl - derzeit geschlossen -
Der Schredderplatz im Ortsteil Vöhl ist aufgrund der Vorgaben des Bundes-naturschutzgesetzes (§ 39 BNatSchG) in der Zeit vom 01. März 2026 bis 30. September 2026 geschlossen.
Da der 03. Oktober 2026 ein gesetzlicher Feiertag ist, wird der Schredderplatz erst ab Samstag, den 10. Oktober 2026 bis einschließlich Samstag, den 27. Februar 2027 jeweils samstags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet sein.
Die Rahmenbedingungen für die Anlieferung sehen u.a. vor:
- Die Art und Güte des angelieferten Materials wird eingehend geprüft (Eingangskontrolle). Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.
- Auf dem Schredderplatz darf nur verholztes Astwerk ab einer Stärke von 1 cm Durchmesser und stärker angeliefert werden.
- Keine Annahme von Heckenschnitt, Triebspitzen, Laub, Gras, Stauden mit Erde. Diese Abfälle sind über die Bio-Tonne zu entsorgen.
- Keine Annahme von Altholz und Bauholz.
- Entspricht das angelieferte Material nicht den Anforderungen, kann die Annahme ganz oder teilweise verweigert werden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
- Die Anlieferung ist gebührenpflichtig. Die Annahmegebühr in Höhe von 5,00 € pauschal für einen PKW-Anhänger (ca. 1 cbm), ist direkt an das Aufsichtspersonal bei Anlieferung zu entrichten.
Für weitere Einzelheiten über den Betrieb des Schredderplatzes steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Vöhl, Herr Beckmann, Tel.: 05635/9931 – 15, gern zur Verfügung.
Ansprechpartner bei der Nationalparkgemeinde Vöhl:
