24. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Erweiterung Auf dem Hagendorf“, Gemarkung Dorfitter
Bauleitplanung der Gemeinde Vöhl
24. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Erweiterung Auf dem Hagendorf“, Gemarkung Dorfitter
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich.

Der Geltungsbereich liegt nördlich der Ortslage Dorfitter und grenzt im Osten an das Gewerbegebiet „Auf dem Hagendorf“ sowie weiter nördlich an landwirtschaftliche Flächen an.
Der Geltungsbereich wird im Südosten von der „Alten Korbacher Straße“ begrenzt.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan „Erweiterung Auf dem Hagendorf“ schaffen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes.
Ein Abwandern heimischer Betriebe wird verhindert und bereits im angrenzenden Gewerbegebiet „Auf dem Hagendorf“ ansässige Betriebe können sich vergrößern.
Mehrere Firmen haben bereits Interesse an Bauflächen signalisiert:
- Produktionsfirma für Holzhackschnitzel, Scheitholz und Holzpellets einschl. Verkauf.
- Verwertungs- und Entsorgungsfirma für kommunale Klärschlämme.
- Maurer- und Betonbaumeisterbetrieb, bereits ansässig im angrenzenden Gewerbegebiet „Auf dem Hagendorf
- Service-Firma für Nutzfahrzeuge
Diese Gewerbetreibenden benötigen insgesamt 3,6 ha, wenn jedem lediglich die Mindestgröße zugewiesen wird. Der Bedarf der bereits bekannten Interessenten übersteigt daher die Größe der gewerblichen Baufläche (3,2 ha).
Grundsätzlich ist unabhängig von der Bauleitplanung zu prüfen, ob die genannten und grundsätzlich vorgesehenen Nutzungen im Geltungsbereich zulässig sind, auch unter Berücksichtigung des Wasserschutzgebietes.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung und Begründung) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit
vom 16.02.2026 bis einschl. 20.03.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Vöhl unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen (https://vöhl.de/index.php/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen) veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dienststunden mit Publikumsverkehr zu jedermanns Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, Raum R-01, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während des o.g. Zeitraumes abgeben.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Verwaltung der Gemeinde Vöhl oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vöhl
Karsten Kalhöfer, Bürgermeister
